2. Nachdem eine Zwischenkontrolle der Gemeinde zuerst ergeben hatte, dass die Höhen gemäss den bewilligten Plänen eingehalten wurden, forderte die Gemeinde die Beschwerdegegnerin nach gegenteiligen Hinweisen auf, eine Projektänderung einzureichen.2 Die Beschwerdegegnerin reichte am 27. April 2012 ein Baugesuch für die Ablagerung von 7000 m3 Material auf den Parzellen B.________ und H.________ ein, wobei davon gemäss dem Bericht des AGR 4000 m3 auf die Parzelle Nr. H.________ entfielen.3