Die Kosten von CHF 20.00 für das Einholen des Berichts des AUE (im Entscheid unter «Koordinationsverfahren» aufgeführt) stimmen mit der dafür in Art. 30 Abs. 2 Gebührenreglement vorgesehenen Pauschale überein. Die Portokosten von CHF 20.00 sind tief und erscheinen als angemessen. Der vom AUE in Rechnung gestellte und von der Gemeinde weiterverrechnete Betrag von CHF 240.00 basiert auf einem Zeitaufwand von zwei Stunden bei einem Stundenansatz von CHF 120.00 pro Stunde. Sowohl der Zeitaufwand als auch der Stundenansatz, welcher für Mitarbeitende der Gehaltsklassen 18 bis 23 vorgesehen sind (Art. 8 Abs. 1 Bst. c GebV), erscheinen als gerechtfertigt.11