und 30 Abs. 1 und 6). Für die vorläufige und die eingehende formelle und materielle Prüfung verlangt die Gemeinde vorliegend eine Gebühr von CHF 200.00. Die Gemeinde war verpflichtet, die notwendigen Unterlagen einzuholen und die Rechtmässigkeit kurz zu prüfen, auch wenn es sich um ein einfaches Bauvorhaben handelt. Für das Verfassen des Bauentscheids verlangt die Gemeinde zudem eine Gebühr von CHF 200.00. Die geltend gemachten Beträge entsprechen nur wenigen Arbeitsstunden und erscheinen als angemessen.