Für den ersten Schritt nach dem Eingang des Gesuchs, die Kontrolle auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit, kann gemäss Art. 28 Gebührenreglement die Aufwandgebühr I, also gemäss Gebührentarif CHF 50.00 pro Stunde, verrechnet werden. Für die danach folgende formelle und materielle Prüfung sowie das Verfassen des Bauentscheids sieht das Gebührenreglement je die Aufwandgebühr II von CHF 100.00 pro Stunde vor (Art. 29 10 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21)