a) Die Gemeinde hat dem Beschwerdeführer im angefochtenen Entscheid eine Gebühr für die «Entgegennahme, die formelle und materielle Prüfung» sowie für den Bauentscheid von je CHF 200.00, eine Pauschalgebühr von CHF 20.00 für das Einholen des Berichts des AUE, Auslagen für Porti von CHF 20.00 sowie die Kosten für den Fachbericht Immissionsschutz von CHF 240.00 auferlegt.