c) Die kantonale Verwaltung erhebt ihre Gebühren gemäss der kantonalen Gebührenverordnung10 bzw. den dazugehörigen Anhängen. Die Gebühren werden grundsätzlich nach Taxpunkten festgesetzt. Der Wert des Taxpunktes beträgt einen Franken. Der Betrag der Gebühr in Franken ergibt sich durch Multiplikation der Anzahl Taxpunkte mit dem Wert des Taxpunktes (Art. 4 Abs. 1-3 GebV). Die Gebühren bemessen sich nach einem fixen Betrag, innerhalb einer Ober- und Untergrenze (Rahmentarif) oder nach Zeitaufwand (Art. 6 Abs. 1 GebV).