2/5 BVD 110/2022/99 Für das Einholen von Amtsberichten und Nebenbewilligungen wird eine Pauschalgebühr von CHF 20.00 pro Gesuch verrechnet (Art. 30 Abs. 1 GGebR). Die notwendigen Auslagen wie Post- und Telefontaxen, Spesenentschädigungen, Expertenhonorare und Publikationskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt (Art. 1 Abs. 2 GGebR).