b) Die Gemeinde Toffen hat gestützt auf Art. 69 Abs. 4 Bst. a BauG i.V.m. Art. 51 Abs. 3 BewD sowohl ein Gebührenreglement8 (nachfolgend GGebR) als auch einen Gebührentarif9 (nachfolgend GGebT) erlassen. Die Gebühr für die erste Kontrolle auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit des Baugesuchs berechnet sich nach der Aufwandgebühr I (Art. 28 Abs. 1 GGebR). Diese beträgt gemäss Gebührentarif CHF 50.00 pro Stunde.