2. Die Verfahrenskosten von CHF 3200.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Matten bei Interlaken, Bauverwaltung, eingeschrieben - OLK-Sekretariat, per Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat