13/15 BVD 110/2022/98 j) Weiter ist bezüglich der Fassadengliederung resp. der Anpassung der Feinmassstäblichkeit festzuhalten, dass es nicht Aufgabe der OLK oder der Baubewilligungsbehörde ist, Vorschläge zu skizzieren. Dies ist Sache des Beschwerdeführers. Es steht ihm jedoch frei, seine Ideen anschliessend mit den Fachstellen zu besprechen.