i) Gemäss der OLK stören weiter die Balkone, die als freistehende Elemente ortsfremd wirken. Zudem fehle es der Fassade an Gliederung, dadurch wirke der Neubau in seiner Kubatur zu voluminös und es mangle an Feinmassstäblichkeit. Indem der Beschwerdeführer in seiner Stellungnahme eine weitere Gliederung der Fassade und bessere Integrierung der Balkone durch Stützen befürwortet, bestreitet er die Kritik der OLK nicht.