Im Gegensatz zu den vom Beschwerdeführer mit seiner Stellungnahme aufgezeigten Baute und den weiteren vorstehend erwähnten Gebäuden wirkt jedoch der vorliegend geplante Quergiebel mit seiner Überhöhe von mehr als 1 m dominant und stellt kein untergeordneter Bauteil gegenüber dem Hauptbau mehr dar. Hinzu kommt die geplante Firstverlängerung, welche diese Wirkung zusätzlich negativ verstärkt.