Zudem werden auch im Bauinventar zu den Gebäuden an der F.________gasse 1 und der H.________strasse 6 explizit deren Quergiebel beschrieben, wobei diese Quergiebel jedoch kaum in Erscheinung treten, wie aus dem Beschrieb im Bauinventar hervorgeht und die Fotos im Bauinventar sowie das Foto Nr. 9 zum OLK-Fachbericht in Bezug auf das Gebäude an der F.________gasse 1 zeigen. Im Gegensatz zu den vom Beschwerdeführer mit seiner Stellungnahme aufgezeigten Baute und den weiteren vorstehend erwähnten Gebäuden wirkt jedoch der vorliegend geplante Quergiebel mit seiner Überhöhe von mehr als 1 m dominant und stellt kein untergeordneter Bauteil gegenüber dem Hauptbau mehr dar.