Die Überdimensionierung wirke unangemessen und entspräche nicht den ortstypischen Merkmalen. Die geforderte behutsame Erneuerung der für das Ortsbild prägenden Elemente und Merkmale werde nicht erreicht. Wie die OLK weiter festhält, sei das geplante Bauvorhaben gerade durch seine beachtliche Höhe und den das Hauptdach überragenden Querfirst aus unterschiedlichen Blickrichtungen einsehbar. Auch aus der F.________gasse sei der über das Hauptdach ragende Querfirst als untypisches Element sichtbar.35 Die BVD sieht keinen Grund, von dieser nachvollziehbaren und überzeugenden Einschätzung der OLK abzuweichen.