Diese liegen alle sowohl in direkter Nachbarschaft zum Gebäude F.________gasse 15 wie auch auf derselben Strassenseite. Zudem liegt direkt gegenüber auf der anderen Strassenseite das Gebäude F.________gasse 12/14, welches auch der Beschwerdeführer in seiner Stellungnahme dem bäuerlichen Baustil zuordnet. Gleich verhält es sich im Übrigen mit dem Gebäude Nr. 15, das ebenfalls einen bäuerlichen Baustil hat. All diese Bauten zusammen führen zum «bäuerlich geprägten Dorfcharakter».