Während der Beschwerdeführer das Ortsbild ab der Kreuzung H.________strasse/F.________gasse/J.________gasse gegen Norden als «verstädterten Dorfcharakter» beschreibt, ist aufgrund des OLK-Berichts im Bereich der F.________gasse von einem «bäuerlich geprägten Dorfcharakter» auszugehen. Die OLK verortet den Wendepunkt im Ortsbild zum städtischen Charakter ab dem südlichen Ende der F.________gasse und der H.________strasse.