Dadurch verlängert sich die Abwicklung des Querfirstes, wodurch das Bauvorhaben ebenfalls überproportional in Erscheinung tritt. Des Weiteren kommt das Thema der Kniewand bei den traditionellen Bauernhäusern so gut wie nicht vor und führt hier zu einer weiteren Volumenvergrösserung, die eine gute Eingliederung in den Bestand erschwert. Die Anforderungen gemäss Artikel 511 Absatz [recte: 2] des BR, dass sich alle baulichen Massnahmen bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung (Fassaden, Dach, Aussenräume, Materialisierung etc.) gut ins Ortsbild einzufügen haben, wird nicht erreicht, da die Dimension des Daches sich nicht gut ins Ortsbild einfügt, sondern ungewöhnlich hoch wirkt.