Das zu beurteilende Bauvorhaben sieht den Umbau und die Erweiterung der westlichen Hälfte des bestehenden, zweigeschossigen Gebäudes vor. Die wesentlichen baulichen Veränderungen finden im Bereich der strassenabgewandten Seite statt. Die Südfassade bleibt erhalten. Augenfällig ist, dass der neu geplante Querfirst, den bestehenden Hauptfirst um 1,075 m überragt. Das neue Satteldach mit einer Dachneigung von 24.74 Grad nimmt die Dachneigung des bestehenden Daches (21.7 Grad) nicht auf. 32 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 9-10 N. 4 und 13; BVR 2009 S. 328 E. 5.2 mit Hinweisen 33 VGE 22887 vom 21.08.2007, E. 4.3, mit Hinweisen.