c) Der Beschwerdeführer verweist in seiner Beschwerde auf den positiven Fachbericht des Berner Heimatschutzes und hält fest, der zukünftige Anbau werde im Strassenraum kaum sichtbar sein. Gleichzeitig bestreitet er den Fachbericht von A.________. Er führt aus, mit dem geplanten Bauvorhaben werde eine Bereinigung der heute sehr unbefriedigenden Situation im positiven Sinn vorgenommen und ein heute leerstehendes Volumen werde wieder bewohnbau und somit nutzbar gemacht. Zudem nehme sein Bauvorhaben auch Rücksicht auf die im Westen angrenzende ZPP «M.________», auf der eine Arealentwicklung erfolgen solle.