b) Im Baubewilligungsverfahren hat die Gemeinde das Bauvorhaben sowohl dem Berner Heimatschutz als auch dem Architekten A.________ zur Beurteilung vorgelegt. Während der Berner Heimatschutz in seinem Bericht vom 21. April 2021 die Überhöhe und die ungleiche Dachneigung des geplanten Anbaus als «gerade noch vertretbar» beurteilt hat und die Erteilung der Baubewilligung empfahl,30 fiel die Beurteilung von A.________ in seinem Bericht vom 28. Juni 2021 negativ aus.31 Dieser führte im Wesentlichen aus, das Projekt entwickle sich weder aus dem Bestand noch aus dem Ort und den ortstypischen Merkmalen.