Der Bauentscheid vom 3. Mai 2022 wurde von der Bau- und Planungskommission der Gemeinde Matten bei Interlaken erlassen und von der Bauvorsteherin und dem neuen Bauverwalter und Nachfolger von B.________ mitunterzeichnet. Zusammengefasst wurden somit keine Ausstandsregeln verletzt, welche zu einer Aufhebung des Bauentscheids und einer Neubeurteilung des Bauvorhabens führen würden. Die Vorbringen des Beschwerdeführers sind unbegründet. 6. Rechtliches Gehör, Begründung des Entscheids