c) Aus den Akten geht hervor, dass am 12. November 2021 ein «Runder Tisch» stattfand.25 Anwesend war der Beschwerdeführer samt seinem Projektverfasser und seinem Berater sowie der Vertreter des Berner Heimatschutzes und der Architekt A.________ wie auch der (damalige) Bauverwalter B.________ und weitere Vertreter der Gemeinde. Ziel des «Runden Tisches» war unter anderem die Bereinigung des Bauvorhabens bezüglich Gestaltung. Aus dem Protokoll ergeben sich keine Hinweise, wonach der Bauabschlag bereits beschlossene Sache gewesen sei. Auch hat der Beschwerdeführer in seiner Stellungnahme vom 21. Dezember 2021 keine Vorwürfe zu einer möglichen Vorbefassung durch B.________ geäussert.26