Ob ein Bauvorhaben den Vorschriften über den Ortsbild-, Landschafts- und Baudenkmalschutz entspricht, hat die Baubewilligungsbehörde zu entscheiden. Fachberichte sind für die Behörden nicht verbindlich;22 sie unterliegen der freien Beweiswürdigung. Die Behörde räumt ihnen regelmässig einen erheblichen Stellenwert ein und auferlegt sich bei ihrer Überprüfung eine gewisse Zurückhaltung, sie ist aber nicht daran gebunden.23