4/15 BVD 110/2022/98 2020 zu beurteilen. Bei verfahrensrechtlichen Fragen wie beispielsweise dem Beizug einer Fachberatung (vgl. nachstehend E. 4) kommt hingegen das zur Zeit der vorgenommenen Amtshandlung geltende Recht zur Anwendung. 4. Fachberatung a) Die Gemeinde hat im Baubewilligungsverfahren nebst dem Berner Heimatschutz auch den Architekten A.________ zur Beurteilung des Bauvorhabens beigezogen, was vom Beschwerdeführer sinngemäss gerügt wird.