a) In der Gemeinde Matten bei Interlaken fand in den letzten Jahren eine Teilrevision der Ortsplanung statt, mit welcher unter anderem die Bestimmungen des Baureglements (GBR16) an die BMBV17 angepasst wurden. Die öffentliche Auflage dieser Teilrevision fand vom 8. Oktober 2020 bis am 9. November 2020 statt und die Vorlage wurde am 20. Dezember 2020 durch die Gemeindeversammlung beschlossen. Die Genehmigungsverfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) datiert vom 31. März 2022.