Planungskommission der Gemeinde besprochen. Gestützt auf die Rückmeldungen der Bau- und Planungskommission passte der Beschwerdeführer sein Bauvorhaben jeweils an. Zudem wurde das Bauprojekt durch den Berner Heimatschutz und den Architekten A.________ beurteilt. Nachdem der Beschwerdeführer ein Baugesuch eingereicht hat, wurde die Bauvoranfrage mit Verfügung vom 27. April 2021 abgeschrieben.13 Die Abschreibungsverfügung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.