b) Aus den Akten geht hervor, dass der Beschwerdeführer sowohl 2016 als auch 2018 eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde eingereicht hat.12 Diese wurden mehrmals durch die Bau- und 11 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). 12 Vgl. Vorakten, hinter Kapitel 5. 3/15 BVD 110/2022/98