Gestützt auf diese klare Ausgangslage sei das Projekt unter Einbezug der Bauverwaltung weiterentwickelt worden und er habe eine zweite Voranfrage eingereicht. Weiter bringt er vor, seit der Behandlung seiner Voranfrage sei er von der Gemeinde in die Irre geführt worden. Aufgrund der im Vorfeld zu seinem Baugesuch von der Gemeinde gemachten und aktenkundigen Aussagen erscheine das Vorgehen und schlussendlich der Bauabschlag als reine Willkür. Die Gemeinde hält in ihrer Stellungnahme fest, die Baueingabe mit den entsprechenden Gesuchsunterlagen hätte eine neue Ausgangslage ergeben. Die seinerzeitigen Bauvoranfragen seien in keinem Masse und in keiner Art mehr verwendbar.