5. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 2. Juni 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt, der Bauentscheid vom 3. Mai 2022 sei aufzuheben und das Bauprojekt gemäss Baugesuch vom 23. Dezember 2020 sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Er verweist insbesondere auf die von der Gemeinde positiv beurteilten Bauvoranfragen. Weiter bringt er vor, die Gemeinde sei weder auf seine ortsbauliche Analyse eingegangen noch auf den Fachbericht des Berner Heimatschutzes eingetreten.