Nach Eingang seiner Stellungnahme fand auf sein Ersuchen ein «Runder Tisch» statt. Die Gemeinde teilte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 24. Januar 2022 mit, dass das Bauvorhaben in dieser Form nicht bewilligungsfähig sei und gewährte ihm hierzu das rechtliche Gehör. Mit Bauentscheid vom 3. Mai 2022 erteilte die Gemeinde Matten bei Interlaken den Bauabschlag.