4. Am 23. Dezember 2020 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Matten bei Interlaken erneut ein Baugesuch ein für den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf der Parzelle Matten bei Interlaken Grundbuchblatt Nr. E.________.8 Nach dessen Bereinigung wurde es öffentlich aufgelegt. Einsprachen sind keine eingegangen. Auch dieses Bauvorhaben wurde durch den Berner Heimatschutz sowie den Architekten A.________ beurteilt. Die entsprechenden Fachberichte vom 21. April 2021 resp. 28. Juni 2021 wurden dem Beschwerdeführer zur Stellungnahme zugestellt.9 Nach Eingang seiner Stellungnahme fand auf sein Ersuchen ein «Runder Tisch» statt.