3. Mit Schreiben vom 18. Juni 2018 reichte der Beschwerdeführer eine neue Bauvoranfrage ein. Auch diese Voranfrage wurde durch die Bau- und Planungskommission beurteilt. Diese wies das Bauprojekt mit konkreten Punkten zur Überarbeitung zurück.2 In der Folge passte der Beschwerdeführer das Bauvorhaben an, welches wiederum durch der Bau- und Planungskommission beraten wurde.3 Anschliessend zog die Gemeinde sowohl den Berner 1 Vgl. Beschwerdebeilagen: Bauvoranfrage vom 22. November 2016 inkl. Planunterlagen sowie Auszug aus dem Protokoll der Bau- und Planungskommission vom 7. Dezember 2016. 2 Vorakten, pag. 50. 3 Vorakten, pag. 56.