2. Im Oktober 2016 gelangte der Beschwerdeführer mit einer Bauvoranfrage an die Bauverwaltung der Gemeinde Matten bei Interlaken. Nach einer gemeinsamen Besprechung mit dem Bauvorsteher und dem Bauverwalter reichte der Beschwerdeführer ein überarbeitetes Projekt zur Vorprüfung ein. Dieses sah die Erstellung eines Flachdachs mit zusätzlicher Attika auf dem bestehenden Gebäude vor. Die Bau- und Planungskommission hat diese Voranfrage an ihrer Sitzung vom 29. November 2016 beraten und positiv beurteilt.1