1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Matten bei Interlaken Grundbuchblatt Nr. E.________, auf welcher sich die Doppelwohnhaushälfte F.________gasse 15 befindet. Die Parzelle liegt in der Mischzone Dorf MD sowie im Ortsbilderhaltungsgebiet wie auch in den Baugruppen A und B.