8. Der Kanton (AGR) hat der Beschwerdeführerin Parteikosten im Betrag von CHF 3575.40 zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn D.________, mit Beilage gemäss Ziff. 6, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Meiringen, Gemeindeverwaltung, mit Beilage gemäss Ziff. 6, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), eingeschrieben - Grundbuchamt Oberland, Dienststelle Interlaken, eingeschrieben (nach Rechtskraft des Entscheids) Zur Kenntnis: - Feueraufseher H.________ Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat