Total CHF 1932.00 Bei Verrechnung des bereits geleisteten Kostenvorschusses von CHF 2000.00 ergibt sich für die Beschwerdeführerin ein Guthaben von CHF 68.00. Sie wird gebeten, dem Regierungsstatthalteramt nach Rechtskraft des Gesamtentscheids einen Einzahlungsschein oder die erforderlichen Kontoangaben für die Überweisung dieses Betrags zukommen zu lassen. 6. Der Beschwerdeführerin sowie der Gemeinde wird jeweils eine Kopie des bewilligten Betriebskonzepts gemäss Ziff. 2.1 zugestellt. 7. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.