Die Anschläge sind in der Sprache der beherbergten Person zu verfassen. Anforderungen abwehrender Brandschutz (Feuerwehr) - Die Umgebung des Gebäudes ist so zu gestalten und zu bewirtschaften (Zutritt, Bepflanzung, Schneeräumung usw.), dass die Feuerwehr jederzeit mit ihren Fahrzeugen ungehinderten Zugang hat. Die erforderlichen Abklärungen sind von Baubeginn mit der Feuerwehr vorzunehmen. - Die zuständige Feuerwehr muss über die Nutzung und die mögliche Anzahl beherbergter Personen informiert werden.