- Die GVB empfiehlt, Fluchtwege und Wohnräume mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. - Die elektrischen Installationen und Betriebsmittel sind der Gefährdung der Räume entsprechend und gemäss der Technischen Norm «NIN» der Electrosuisse auszuführen und zu kontrollieren. Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz - Der Eigentümer und Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Brandschutzmassnahmen eingehalten sind und dass die Brandschutzeinrichtungen einwandfrei funktionieren.