- Bei Türen in Fluchtwegen z.B. bei Wohnungs- oder Hauseingangstüren sind Notausgangstürverschlüsse gefordert. Bestehende Türen müssen mindestens mit einem Drehkopfzylinder nachgerüstet werden. - Beim Haupteingang muss ein geeigneter Handfeuerlöscher montiert und entsprechend gekennzeichnet werden. - In jeder Küche muss eine Löschdecke bereitgestellt werden. - Die GVB empfiehlt, Fluchtwege und Wohnräume mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.