- Für Wohngebäude mit geringer Höhe wird die Qualitätssicherungsstufe 1 (QSS 1) festgelegt. Nach Abschluss des Vorhabens ist dem Feueraufseher eine Kopie des unterschriebenen Formulars SB2 zuzustellen. Eine Abnahmekontrolle vor Ort wird vorbehalten. - Neue wohnungstrennende Bauteile (Decken und Wände) müssen mit Feuerwiderstand EI 30 / Türen EI 40 erstellt, oder dementsprechend verkleidet werden. - Bei Türen in Fluchtwegen z.B. bei Wohnungs- oder Hauseingangstüren sind Notausgangstürverschlüsse gefordert.