Der Beschwerdeführerin wird die Gesamtbaubewilligung für folgendes Umnutzungsvorhaben auf Parzelle Meiringen Grundbuchblatt Nr. F.________ erteilt: Kurzfristige touristische Vermietung (ohne Frühstücksangebot) von vier Wohnungen und einem Studio mit neun Betten in den Obergeschossen des Gebäudes B.________, digitale Self-Check-In-Gästeunterkunft ohne bediente Rezeption. Diese Gesamtbewilligung umfasst: