Das mit dem Baugesuch eingereichte Betriebskonzept vom 1. Februar 202128 ist als verbindlich und damit massgebend zu erklären, indem es mit dem Stempel des Rechtsamts der BVD mit Entscheiddatum versehen wird. Dieses Betriebskonzept ist in allen Teilen einzuhalten und legt insbesondere auch fest, dass sich die für die kurzfristige touristische Nutzung bewilligten Zimmer im ersten, zweiten und dritten Obergeschoss des Hauptgebäudes B.________ befinden und nicht die Studios im ersten und zweiten Stock des Anbaus umfassen. Da vorliegend eine Umnutzung ohne bauliche Massnahmen bewilligt wird, sind hierfür keine Pläne mit zu bewilligen.