b) Damit ist dem ersuchten Umnutzungsvorhaben «kurzfristige touristische Vermietung (ohne Frühstücksangebot) von vier Wohnungen und einem Studio mit neun Betten in den Obergeschossen des Gebäudes B.________, digitale Self-Check-In-Gästeunterkunft ohne bediente Rezeption» die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG sowie die Baubewilligung zu erteilen. Das mit dem Baugesuch eingereichte Betriebskonzept vom 1. Februar 202128 ist als verbindlich und damit massgebend zu erklären, indem es mit dem Stempel des Rechtsamts der BVD mit Entscheiddatum versehen wird.