Die von procap verlangten Auflagen wurden mit dem Gesamtentscheid vom 6. Mai 2019 verfügt und decken nach dem Gesagten auch das vorliegend strittige Bauvorhaben ab. Die Auflagen dieses Gesamtentscheids gelten nach wie vor unverändert, weshalb vorliegend im Zusammenhang mit dem hindernisfreien Bauen keine weiteren Auflagen zu verfügen sind. Das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN), Waldabteilung Alpen, führte im Bericht vom 9. Februar 202226 aus, dass für die Umnutzung keine weitere Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Waldabstands nötig sei. Der Feueraufseher der Gemeinde schliesslich stimmte dem Vorhaben mit Fachbericht Brandschutz vom 8. Dezember 202127 zu;