Das hier zu beurteilende Vorhaben stellt eine reine Umnutzung ohne baulichen Massnahmen dar. Die Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Bern (procap) beurteilte das Vorhaben bereits mit Fachbericht vom 31. Mai 2018 und damit zu einem Zeitpunkt, als das damalige Baugesuch auch noch die Umnutzung beinhaltete (so auch der Projektbeschrieb im damaligen Fachbericht). Die von procap verlangten Auflagen wurden mit dem Gesamtentscheid vom 6. Mai 2019 verfügt und decken nach dem Gesagten auch das vorliegend strittige Bauvorhaben ab.