Trotz Ausrichtung auf die kurzfristige, touristische Vermietung handelt es sich beim Angebot der Beschwerdeführerin aufgrund des Verzichts auf diverse hotelmässige Dienstleistungen (insb. kein Frühstück, keine bediente Rezeption, keine Reinigung) zudem nicht um einen klassischen Hotelbetrieb, sondern eher um eine Beherbergungsform mit hotelähnlichem Charakter. Auch wenn sich das Nutzverhalten durch die regelmässigen Wechsel und die Möglichkeit des Self- Check-In (späte Anreise) verändern werden, geht mit dieser Nutzungsänderung von vier Zimmern und einem Studio schliesslich keine erhebliche Steigerung der Nutzungsintensität einher.