Vollständige Zweckänderungen sprengen den Rahmen von Art. 24c RPG, da sie zu einem grundsätzlich anderen Nutzungscharakter führen, erhebliche bauliche Massnahmen bedingen (Änderungen der tragenden Baustrukturen, Veränderungen Erscheinungsbildes), oder zu einer starken Zunahme des Verkehrsaufkommens beitragen.22