RPG nichts zu ändern. So sind unter Gewerbebauten im Sinne dieser Bestimmung nach den Materialien zu schliessen kleine und mittlere (produzierende) Betriebe zu verstehen. Das blosse Vermieten von Wohnungen – wie es vorliegend passierte – stellt deshalb kein Gewerbe im Sinne von Art. 37a RPG dar.21