in diesem Zusammenhang offenbar vorgenommenen Versiegelung der Zimmer), was im Vergleich zur Nutzung zuvor eine Umnutzung darstellt. Dabei ist für die BVD – den Ausführungen im zitierten Entscheid und den darin enthaltenen Aussagen der Beschwerdeführerin folgend – weiterhin erstellt, dass die Dependance zuvor hauptsächlich der mittel- bis langfristigen Wohnnutzung vorab für Saisonniers diente. Es mag zwar sein, dass man auch für kurzfristige, tagewiese Vermietungen offen war bzw. solche nicht ausschloss, dennoch war das Gebäude aber in erster Linie auf mittelbis langfristiges Wohnen ausgerichtet.