b) Mit dem strittigen, von der Beschwerdeführerin eingereichten Vorhaben (kurzfristige touristische Nutzung der Wohnungen und Studios in den Obergeschossen des Gebäudes B.________) ersucht diese um Weiterführung bzw. Wiederaufnahme derjenigen gewerblichen Nutzung der Obergeschosse des Gebäudes Nr. B.________, welche mit dem vom Regierungsstatthalteramt mit Gesamtentscheid vom 6. Mai 2019 verfügten, von der BVE mit rechtskräftigem Entscheid vom 16. September 2019 (BVE 110/2019/97) bestätigten und seither im Grundbuch eingetragenen Zweckentfremdungsverbot (Verbot der Nutzung der Räume in den Obergeschossen des Wohngebäudes Nr. B.____